Philosophie

  • Objektivität und Gewissenhaftigkeit
    • Wir fühlen uns unseren Kunden verpflichtet – egal, ob Industrie, Behörde oder Privatkunde. Unsere gutachterliche Beratung muß, basierend auf objektiven Tatsachen, das in uns mit der Beauftragung gesetzte Vertrauen erfüllen. Ziel ist es, dabei die Interessen des Kunden innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten und Grenzen bestmöglich zu beraten.
  • Qualität
    • Wir stellen große Qualitätsansprüche an unsere Arbeit – das erfordert kontinuierliche Weiterbildung und Qualifikation sowie Gewissenhaftigkeit. Mit dem Vier – Augen – Prinzip sowie intensiven Fachdiskussionen lösen wir erfolgreich auch komplexe Fragestellungen.
  • Verhältnismäßigkeit
    • Mit verhältnismäßigem Aufwand unter dem Aspekt Kosten à Nutzen größtmögliche Effizienz erzielen und dabei allen behördlichen Auflagen gerecht werden – dies ist eine unserer Kernkompetenzen. Wir vermeiden ein unnötiges Aufblähen von Leistungen und Kosten zu Lasten des Kunden.
  • Kundenorientierte, persönliche Projektabwicklung
    • Untersuchungen von Boden, Bodenluft und Grundwasser erfolgen durch das eigene Personal – der für das Gutachten zuständige Projektbearbeiter wickelt das Projekt persönlich – und nicht nur vom Schreibtisch aus ab.
    • Keine Untervergabe von Probenahmen an Subunternehmer – wir planen und führen die Feldarbeiten selbst aus.
    • Bei erforderlichen Fremdleistungen (z.B. Sondiertätigkeiten mit größer Anzahl Rammkernsondierungen, Bohrtätigkeiten im Rahmen des Grundwassermeßstellenbaus etc.) garantieren die Planung, kontinuierliche Bauüberwachung und Probenahme durch unseren Gutachter die Erfüllung aller Qualitätsanforderungen.
  • qualitätsorientierte Vorgehensweise
    • gutachterliche Betreuung vor Ort – keine Informationsverluste auf dem Weg vom Feld bis zum Gutachten. Analysenergebnisse werden anhand der eigenen gutachterlichen Feldbeobachtungen einer Plausibilitätsprüfung unterzogen.
  • Kein Weiterverkauf von Drittleistungen
    • Bei erforderlichen Sanierungsmaßnahmen erfolgt die Sanierungsplanung durch uns. Notwendige Sanierungstechnologie / Verfahrenstechnik wird im Auftrag des Kunden ausgeschrieben und i.d.R. vom Kunden direkt vom Hersteller erworben. Das Büro tritt nicht als Vertreiber von Sanierungstechnik auf. Die erforderliche Neutralität und Objektivität des Sanierungsüberwachers bleibt damit gewährleistet und bietet dem Kunden eine Gewähr für fachlich sinnvolle und insgesamt finanziell günstigere Lösungen. Diese Form der Sanierungsabwicklung hat sich während der letzten 20 Jahre bewährt.